NEOPREN
Aktenzeichen XY: Die Befreiung der Form

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Ein Eigentümerwechsel. Ein neues Logo. Ein Roll-out, der keine Altlasten duldete.

Als die Container mit den letzten Neoprenhüllen Ende 2013 eintrafen, hatte sich die Markenwelt von ELBA, dem führenden Büromaterial-Hersteller der Zeit, bereits gedreht. Der neue Mutterkonzern Hamelin vereinheitlichte das Branding; die Hüllen trugen das vorherige Logo. In der Logik des Rebrandings wurden sie über Nacht zur Belastung.

Die Lösung war ein formaler Rückabwicklungsprozess: Die Ware wurde reklamiert, die Zahlungen erstattet. Im Gegenzug erhielt der damalige Produzent explizit das Recht zur freien Vermarktung des Bestands.

Technisch basierte das Produkt auf dem Gebrauchsmuster DE 20 2009 011 391 U1 – einer Konstruktion, die durch elastisches Stretch-Material erstmals eine universelle Passform für verschiedene Ordnerbreiten ermöglichte. Die Patentschrift hielt damals fest: „Hüllen, welche sich insbesondere für Aktenordner eignen, sind bislang nicht bekannt. Häufig besteht jedoch der Wunsch, einem Aktenordner ein ansprechendes Äußeres zu geben.“ Als geeignete Materialien für diesen Stretch-Effekt wurden explizit Gummi und gummielastische Kunststoffe angeführt.

Das Schutzrecht war nach maximaler Laufzeit seit dem 1. März 2018 erloschen. Juristisch war die Sache geklärt, materiell begann eine dreizehnjährige Wartezeit in der Unsichtbarkeit des Lagers.

Mit NOXXA gehen die Hüllen in die Revision.

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